FAQ

Hier finden Sie alphabetisch sortiert häufig gestellte Fragen rund ums Thema Wohnen.

Einmal jährlich erfolgt die Ablesung der o. g. Geräte, um eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Abrechnung erstellen zu können.

Sollten Sie einen Termin zur Ablesung erhalten haben und können diesen nicht wahrnehmen, kontaktieren Sie bitte den Ablesedienst direkt unter der angegebenen Telefonnummer, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass zum genannten Termin kein Techniker vor Ort erschienen ist.

Die Stromversorgung Ihrer Wohnung ist nicht in der Miete enthalten. Bitte denken Sie daran, sich bei einem Strom- und, sofern Sie einen Gasanschluss in der Wohnung haben, Gasanbieter Ihrer Wahl anzumelden.

Nachdem Sie die Polizei informiert haben, melden Sie uns bitte den durch den Einbruch entstandenen Schaden am Mietobjekt (z. B. Beschädigung der Wohnungs- oder Balkontür oder der Fenster). Wir benötigen eine Kopie Ihrer polizeilichen Anzeige. Informieren Sie bitte auch Ihre Hausratversicherung über den Vorfall.

Ihre Anfragen können Sie gern per E-Mail an uns stellen. Diese beantworten wir im Normalfall kurzfristig. Bitte haben Sie Verständnis, dass es in Zeiten erhöhteb Arbeitsaufkommens (z. B. aufgrund buchhalterischer Fristen) doch einmal zu Verzögerungen kommen kann.

Beachten Sie bitte, dass Willenserklärungen (wie z. B. eine Kündigung Ihres Mietvertrags) nur unterschrieben im Original ihre Rechtskraft entfalten.

Wie Sie Funk und Fernsehen aktuell entnehmen können, entwickelt sich auch die Empfangstechnik weiter. Für Nutzer von Kabel- und Satellitenfernsehen ändert sich nichts. Antennennutzer müssen sich nun zusätzlich eine „Freenet-Box“ kaufen, um diese zwischen Antennendose und Fernseher zu schalten. Nur so wird sichergestellt, dass auch DVBT2 empfangen werden kann. Gegebenenfalls müssen Sie sich auch einen neuen Fernseher zulegen, wenn Ihr altes Gerät nicht die technischen Voraussetzungen für DVBT2 erfüllt.

Stellen Sie einen Mangel in Ihrer Wohnung fest, informieren Sie uns bitte umgehend über Art und Ausmaß des Schadens. Wir werden sodann einen Fachbetrieb mit der Prüfung und Reparatur beauftragen. Für jedes Gewerk haben wir verlässliche und versierte Ansprechpartner, mit denen wir z. T. schon viele Jahre erfolgreich zusammenarbeiten. Die Termine stimmen die Handwerksbetriebe direkt mit Ihnen ab. Für die Kontaktaufnahme benötigen wir von Ihnen eine Telefonnummer, unter der Sie tagsüber am Besten zu erreichen sind.

Für Eigentümer:

Die steuerlich anrechenbaren Lohnleistungen des vergangenen Wirtschaftsjahres erhalten Sie als Anlage zur Jahresabrechnung. Dieses Formular reichen Sie dann zusammen mit Ihrer Steuerklärung beim Finanzamt ein.

Für Mieter:

Mit Ihrer Betriebskostenabrechnung erhalten Sie als Anlage von uns den Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen / Handwerkerleistungen, den Sie mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen können.

Bitte informieren Sie uns unverzüglich telefonisch über Art und Umfang des Ausfalls. Sollte die Störung außerhalb unserer Bürozeiten auftreten, rufen Sie bitte die auf der Infotafel angegebene Notfallnummer an.

In der Regel ist eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten zu hinterlegen. Diese wird von uns für Sie auf ein separates, verzinstes Kautionskonto überwiesen. Nach Ihrem Auszug - sofern keine Zahlungsrückstände bestehen und die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand an uns zurückgegeben wurde - wird die Kaution innerhalb von 6 Monaten an Sie freigegeben. Bei zu erwartender Neben- oder Heizkostennachzahlung kann ein Teilbetrag bis zum Vorliegen der tatsächlichen Verbrauchswerte einbehalten werden.

Ihrem Mietvertrag können Sie entnehmen, ob Sie für Kleinreparaturen von uns zur Kasse gebeten werden können. Hierbei handelt es sich um kleine Instandhaltungsarbeiten wie z. B. das Beheben kleiner Schäden an Installationsgeräten für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.

Sofern in Ihrem Mietvertrag nicht anders vereinbart, ist mieterseitig eine ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Das Kündigungsschreiben muss unterschrieben und im Original bei uns eingehen.

Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung wurden Eigentümer / Hausverwalter verpflichtet, zentrale Warmwasseranlagen in Wohnhäusern regelmäßig (alle drei Jahre) auf Legionellen zu untersuchen. Die Kosten sind als Betriebskosten umlegbar.

Mit Ihrem Mietvertrag erhalten Sie von uns „Tipps zum Heizen und Lüften“. Um Schimmelbildung zu vermeiden und ein gesundes Raumklima zu erhalten, sind richtiges Heizen und Lüften wichtig.

Seit November 2015 gilt ein neues und bundesweit einheitliches Meldegesetz. Dieses verpflichtet Sie als Mieter, sich vom Vermieter eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung ausstellen zu lassen. In der Regel erhalten Sie die Wohnungsgeberbestätigung im Rahmen der Wohnungsübergabe oder mit Übersendung des Mietvertrags. Teilen Sie uns hierfür bitte die Namen aller einziehenden Personen (auch Kinder) mit.

Bitte teilen Sie uns den Namen und die Kontaktdaten des neuen Mieters für den Notfall mit. Des Weiteren werden alle Zählerstände der Wasserzähler bzw. Heizkostenverteiler oder Wärmezähler benötigt. Sollten Funkgeräte in der Wohnung verbaut sein, kann eine Zwischenablesung entfallen.

Nebenkosten (Betriebs- und/oder Heizkosten) werden einmal jährlich, in der Regel kalenderjährlich, abgerechnet. Die Abrechnung für den Zeitraum 01.01. – 31.12. eines Jahres muss Ihnen bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres vorliegen (z. B. die Abrechnung 01.01.2015 – 31.12.2015 muss Ihnen spätestens am 31.12.2016 zugehen).

Sofern in Ihrem Haus eine Informationstafel angebracht ist, entnehmen Sie dieser bitte die Notrufnummern der für Ihr Haus zuständigen Firmen.

§ 48 Abs. 4 BauO legt fest, dass jetzt auch in Berlin die Verpflichtung besteht, Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Für Bestandsbauten ist der Einbau bis zum 31.12.2020 abzuschließen. Die Verpflichtung zum Einbau obliegt dem Eigentümer, die zur Betriebsbereitschaft dem Mieter. Die Kosten der jährlichen Überprüfung/Wartung werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.

Sofern Ihnen Hauseingangs- oder Briefkastenschlüssel abhandenkommen, abbrechen oder auf andere Weise unbrauchbar werden, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Ihre Wohnungs- oder Stellplatzmiete, Hausgeldzahlungen oder sonstige wiederkehrende Kosten können Sie bequem monatlich per Lastschrift einziehen lassen. Gern senden wir Ihnen ein entsprechendes Formular zu, welches Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben im Original an uns zurücksenden.

Immer wieder kommt es vor, dass sich Sperrmüll in Kellergängen oder Treppenhäusern ansammelt, was nicht nur unschön aussieht, sondern auch eine erhöhte Brandgefahr darstellt. Gegebenenfalls werden so im Notfall Fluchtwege versperrt. Als Hausverwaltung sind wir verpflichtet, regelmäßige Kontrollen in den Häusern durchzuführen. Sollten wir Sperrmüll vorfinden, werden wir zunächst den Mietern Gelegenheit geben, innerhalb einer angemessenen Frist selbst für die Abfuhr zu sorgen. Andernfalls beauftragen wir eine Firma mit der Abfuhr und legen die Kosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter des Hauses um.

Bitte melden Sie Sturm- und andere wetterbedingte Schäden unverzüglich an uns. Sollte Ihr Hausrat ebenfalls betroffen sein, informieren Sie bitte auch Ihre Hausratversicherung.

Die Tierhaltung bedarf der vorherigen Zustimmung durch den Vermieter / Eigentümer.

Ein Umzug erfordert eine umfangreiche Vorbereitung. Nachfolgend ein paar Stichpunkte für die Vor-/Nachbereitung eines Umzugs:

  • Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Stromanbieter / ggf. Gasanbieter kündigen oder ummelden
  • Zeitungen / Abos kündigen oder ummelden
  • Telefon kündigen oder ummelden
  • ggf. rechtzeitig eine Sperrmüllabfuhr anmelden

Eine Untervermietung ist grundsätzlich untersagt. Sofern Sie für kurze Zeiträume (Auslandssemester, Studienaufenthalt) Ihre Wohnung nicht selbst nutzen können, bitten wir um Nachricht und erteilen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen. Hierbei ist zu beachten, dass Sie als Hauptmieter weiterhin unser Ansprechpartner betreffend Miete, Abrechnungen und sonstige Angelegenheiten sind und für Schäden, die Ihr Untermieter verursacht, haften. Für den Notfall sind die Kontaktdaten des Untermieters mitzuteilen.

Bei längerer Urlaubsabwesenheit ist es immer sinnvoll uns zu informieren, wer im Notfall einen Schlüssel für Ihre Wohnung hat und die Kontaktdaten der Person bei uns zu hinterlegen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung.

Hier benötigen wir von Ihnen möglichst genaue Informationen zum Schadenort und zum Ausmaß des Schadens an sich, um Ihnen schnell und effizient helfen zu können.

Sollte es Ihnen - aus welchen Gründen auch immer - einmal nicht möglich sein, Ihre Miete pünktlich oder vollständig zu zahlen, setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung. Nur so können wir gemeinsam versuchen eine Lösung zu finden.