Das Wohnungseigentumsgesetz (kurz WEG) sieht vor, dass für die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum ein professioneller Verwalter eingesetzt werden soll.
Das Wohnungseigentumsgesetz gilt nunmehr seit über 20 Jahren. Im Laufe der Zeit hat dieses Gesetz in Gesetzgebung und Rechtsprechung vielfache Änderungen durchlaufen. Wir verwalten seit Beginn an Wohnungseigentumsanlagen unterschiedlicher Größe.
Jedes Objekt hat dabei seine individuellen Besonderheiten und Anforderungen, denen wir Rechnung tragen. Angefangen von Abrechnungen aller Art über Eigentümerversammlungen bis zur Änderung von Teilungserklärungen und Sitzungen des Verwaltungsbeirats beraten wir umfassend und, soweit erforderlich, unter Einbeziehung externer Fachleute.
Für Eigentümer bieten wir dabei auch die Verwaltung von vermieteten Eigentumswohnungen an. Wir führen diese Sondereigentumsverwaltung dabei wie eine reguläre Mietverwaltung durch und betreuen alle Aspekte des Mietverhältnisses zwischen dem Eigentümer und dessen Mieter.
Wir bieten für jede Wohnungseigentümergemeinschaft eine passende Kombination von Leistungen an, so unter anderem
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